Dr. forest Christoph Hoffmann

Bericht aus Berlin - KW 38

Inflationsausgleichsgesetz

Der Abbau der kalten Progression ist ein Gebot der Fairness und kein Gönnertum! Wir entlasten damit die Mitte der Gesellschaft - und zwar strukturell. Mit dem Beschluss der Bundesregierung zum Inflationsausgleichsgesetz werden wir im kommenden Jahr 48 Millionen Bürger um insgesamt 10 Milliarden Euro entlasten. Von Christian Lindners Gesetz profitieren die Bürgerinnen und Bürger durchschnittlich mit 192 Euro. Das hilft Arbeitnehmerinnen und Geringverdienern, Rentnerinnen und Selbständige, Studierenden mit steuerpflichtigen Nebenjobs und vor allem Familien. Weil damit auch für viele die Pflicht zur Steuererklärung entfällt, schaffen wir damit auch unmittelbar Bürokratie ab. 

Entlastungen für Unternehmen

Wir lassen unsere Unternehmen nicht im Regen stehen, sondern sorgen für gezielte Unterstützung! Im Rahmen der drei Entlastungspakete haben wir zielgenaue Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Gastro und Handwerk auf den Weg gebracht. Wir führen unter anderem eine Strompreisbremse für kleine und mittelständische Unternehmen ein, senken die Umsatzsteuer auf Gas, bauen die kalte Progression ab und verlängern die Sonderregelung für das Kurzarbeitergeld. Für uns ist wichtig, dass das Energiekostendämpfungsprogramm auch für weitere Branchen geöffnet wird. Dafür haben wir uns besonders eingesetzt. Selbständige und Handwerker können durch den Wegfall der kalten Progression mehr von ihrem hart erarbeiteten Geld behalten.

Bürgergeld

Wir sorgen mit der Bürgergeldreform für mehr Leistungsgerechtigkeit und Fairness! Mit dem Bürgergeld machen wir die Grundsicherung moderner, unbürokratischer, fairer und chancenorientierter. Wir belohnen Anstrengung, anstatt sie zu bestrafen, haben Kernelemente des Liberalen Bürgergelds durchgesetzt und erhalten das Prinzip „Fordern und Fördern“. Wer nicht zu Terminen im Jobcenter erscheint oder Mitwirkung verweigert, muss auch im Bürgergeld mit Leistungsminderungen von bis zu 30 Prozent rechnen. Das ist das vom Bundesverfassungsgericht erlaubte Maximum. Mit besseren Hinzuverdienstmöglichkeiten für Erwachsene oberhalb der Minijob-Grenze setzen wir Arbeitsanreize, damit sich Arbeit und die Ausweitung der Arbeitsstunden lohnt. Dafür haben die Freien Demokraten seit vielen Jahr gekämpft. Einkünfte aus Minijobs von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Bedarfsgemeinschaften werden künftig nicht mehr angerechnet. Damit schaffen wir eine der leistungsfeindlichsten Ungerechtigkeiten des Sozialstaats ab – nämlich dass man schon beim ersten selbstverdienten Geld schlechtere Chancen allein aufgrund der Familie hat, in die man geboren wurde! Wir fördern zudem Qualifizierung viel stärker und schaffen so eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt. Einen Berufsabschlusses nachzuholen, machen wir zukünftig möglich – bisher ging das im Hartz IV-System oft gar nicht.