Dr. forest Christoph Hoffmann

Das neue Bürgergeld: Fragen und Antworten

Photo by krakenimages on Unsplash

Hartz-IV war dringend reformbedürftig. Mit der Bürgergeldreform passen wir das Grundsicherungssystem den aktuellen und künftigen Herausforderungen des Arbeitsmarktes an. Wir machen die Grundsicherung unbürokratischer und schaffen mehr Fairness und Leistungsgerechtigkeit. Auf Wirken der FDP-Fraktion verbessern wir auch endlich die Hinzuverdienstregeln für Erwachsene sowie Jugendliche – und es bleibt beim Prinzip „Fördern und Fordern“!

Was wird besser durch das Bürgergeld?

Aus der Hängematte wird ein Sprungbrett! Wir fördern diejenigen, die sich aus der Bedürftigkeit herausarbeiten möchten. Mit besseren Hinzuverdienstmöglichkeiten für Erwachsene oberhalb der Minijob-Grenze setzen wir die richtigen Anreize, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Diese Reform ist überfällig und das Kernelement des Liberalen Bürgergeldes – wir packen sie endlich an. Und dies anders als im ursprünglichen Entwurf von Hubertus Heil vorgesehen bereits jetzt. Einkünfte aus Minijobs von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Bedarfsgemeinschaften werden künftig gar nicht mehr angerechnet. Damit schaffen wir eine der leistungsfeindlichsten Ungerechtigkeiten des Sozialstaats ab – nämlich, dass man schon beim ersten selbstverdienten Geld schlechtere Chancen allein aufgrund der Familie hat, in die man hineingeboren wurde. Wir fördern zudem Qualifizierung viel stärker und schaffen so eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt. So begegnen wir auch den Herausforderungen des Arbeits- und Fachkräftemangels. Zudem soll auch das Nachholen eines Berufsabschlusses zukünftig möglich sein – bisher konnte dies im Hartz IV-System oft nicht gefördert werden. Schließlich wird es leichter werden, Grundkompetenzen zu erwerben. Und mit einem neuen Regelinstrument, dem Coaching, sollen auch aufsuchend Menschen erreicht werden, die es besonders schwer haben Fuß zu fassen.

Wird Hartz IV jetzt zu einem „bedingungslosen Grundeinkommen“?

Nein. Wir bleiben beim Prinzip „Fördern und Fordern“. Auch beim Thema Sanktionen wurde der Referentenentwurf noch einmal deutlich verändert. Es gibt anders als diskutiert keine sanktionsfreie Zeit im Bürgergeld. Wer wiederholt nicht zu Terminen erscheint, wird auch zukünftig immer mit Sanktionen belegt. Leistungsbeziehern, die gegen ihre Mitwirkungspflichten verstoßen oder Termine nicht wahrnehmen, können nach einer anfänglichen, im Koalitionsvertrag vereinbarten Vertrauenszeit auch weiterhin bis zu 30 Prozent der Leistungen gekürzt werden. Dies ist das Maximum an Sanktionierung, das das Bundesverfassungsgericht als legitim ansieht, aber aus Sicht der FDP-Fraktion auch ein Gebot der Fairness gegenüber denjenigen, die mit ihren Steuern Sozialleistungen finanzieren.

Wie hoch wird das Bürgergeld sein?

An der heute geltenden Methodik zur Regelsatzberechnung halten wir – anders als von SPD und Grünen gefordert – fest. Vielen Menschen in den sozialen Mindestsicherungssystemen fällt es aber angesichts der aktuell steigenden Preise schwer, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Gerade die dynamischen Preisentwicklungen bei Energie und Lebensmitteln sorgen hier für erhebliche
Probleme. Diesen Herausforderungen begegnen wir, indem die Inflationsanpassung künftig nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend berechnet wird. Damit lösen wir das Problem, dass die Höhe des Regelsatzes den Preisentwicklungen hinterherhinkt. Künftig wird die Inflation präzise ausgeglichen. Der Regelsatz steigt dadurch zur Einführung des Bürgergeldes auf 502 Euro.