Dr. forest Christoph Hoffmann

HOFFMANN MDB: Wahlrechtsreform nicht ausgereift

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Der Bundestag hat heute über eine Wahlrechtsreform abgestimmt. Der südbadische Abgeordnete Dr. Christoph Hoffmann MdB sagt dazu:

„Mit der Wahlrechtsreform setzen wir als Ampel ein starkes Zeichen für die Reformfähigkeit des Deutschen Bundestags. Deswegen stimme ich dem Gesetzentwurf zu. Die Reform ist jedoch nicht ausgereift. Eine weitergehende Begrenzung der Sitze würde die Arbeitsfähigkeit des Parlaments deutlich steigern. Das hätte beispielsweise durch eine geringere Anzahl an Wahlkreisen erreicht werden können. Durch das neue Wahlrecht kann es zu verwaisten Wahlkreisen kommen, obgleich es für den Wahlkreis Direkt- und Listenkandidaten gegeben hat. Es kann und darf nicht sein, dass Wahlkreise keinen Abgeordneten haben nach einer Wahl. Man kann nicht die Bürger zur Wahl rufen, Kandidaten sich präsentieren lassen und dann gibt es doch keinen Vertreter. Andere notwendige Änderungen wie eine Verlängerung der Wahlperiode auf fünf oder sechs Jahre, die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre sowie Amtszeitbegrenzungen von Abgeordneten sind in dem Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Vorgaben zur Parität von männlichen und weiblichen Abgeordneten sind in keiner Weise adressiert. Meiner Einschätzung nach wäre auch eine Qualitätssicherung beispielsweise durch mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als Voraussetzung für ein Mandat wünschenswert.“

Aus den o.g. genannten Gründen hat Dr. Hoffmann eine persönliche Erklärung zum Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes eingereicht. 

Persönliche Erklärung Dr. Hoffmann zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes_1
Persönliche Erklärung Dr. Hoffmann zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes_2